Konformitätsprüfungen - GADSL
Die GADSL-Liste (Global Automotive Declarable Substance List) wird von der Automobilindustrie und deren Zulieferern gepflegt. Sie enthält Stoffe, die entweder als „D“ (declarable, also kennzeichnungspflichtig) oder „P“ (prohibited, d.h. verboten) gekennzeichnet sind und wird jährlich aktualisiert. Sie dient zur vereinfachten Kommunikation zwischen Herstellern und Zulieferern. Sie umfasst u. a. alle Substanzen der Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG und überschneidet sich in weiten Bereichen mit der SVHC-Liste (siehe REACH) und der Liste der Stoffbeschränkungen nach RoHS.
Der Grenzwert für GADSL-Substanzen liegt bei 0,1 Massenprozent (soweit nicht anders angegeben) und bezieht sich auf das homogene Material, nicht auf ein einzelnes oder komplettes Bauteil.
Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen an:
- Zerlegen von Baugruppen in homogene Materialien
- Untersuchung von homogenen Materialien oder ganzen Baugruppen auf GADSL-Substanzen
- Quantifizierung nachgewiesener Einzelsubstanzen